Kommt jetzt die Grundsteuer C?

Veröffentlicht am 19.03.2018 in Kommunalpolitik
 

Die sogenannte Grundsteuer C ist ein Instrument, das wir im Kreisverband bereits bei einer Podiumsdiskussion zur Wohnungsnot in Staufen diskutiert haben. Sie würde für baufertige Grundstücke gelten und wäre höher als die Grundsteuer auf bebaute Gelände. Daraus ergäbe sich ein Anreiz, Baulücken zu schließen. Bislang ist es Gemeinden rechtssicher nicht möglich, eine solche Steuer zu erheben.

Das könnte sich aber ändern, denn im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht auf Seite 109:

Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.

Wir sind gespannt, ob diese Vereinbarung tatsächlich auch umgesetzt wird und werden uns ggf. dann wieder einmischen. Aus unseren Diskussionen wissen wir, dass viele Gemeinderäte und Bürgermeister diesem Instrument sehr aufgeschlossen gegenüber stehen.

Es geht dabei nicht darum, jeden Quadratmeter zu verbauen, aber angesichts der fehlenden Wohnungen und explodierenden Mieten können wir auch nicht akzeptieren, dass es mancherorts mehr Baulücken gibt, als diese Gemeinden noch neu erschließen können und dürfen. Eine gewisse Innenverdichtung muss auch aus ökologischen Gründen gefordert werden.

Oswald Prucker

 

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